HAFTPFLICHTSCHÄDEN
Ein Haftpflichtschaden tritt auf, wenn eine Person oder ein Unternehmen für einen Schaden verantwortlich gemacht wird, der einer anderen Person oder deren Eigentum zugefügt wurde. Dies kann beispielsweise durch Fahrlässigkeit, Unachtsamkeitoder Missgeschicke geschehen. Die Haftpflichtversicherung tritt in solchen Fällen ein, um den entstandenen Schaden zu regulieren und die geschädigte Partei zu entschädigen.
Wir ermitteln die Höhe der Kosten bei verschiedenen Haftpflichtereignissen, z. B. Kosten bei Produktschäden unter Berücksichtigung des Eigenschadenanteils oder Kosten in Verbindung mit Produktrückrufen und Austauschkosten, aber auch die Verluste bei Betriebsunterbrechungsschäden oder Vermögensschäden.