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Betriebsunterbrechungs-Schäden

Wenn alle Räder still stehen

Nach Besichtigung des Schadenortes erstellen wir in Absprache aller Parteien einen Leitfaden, welche Unterlagen zur Feststellung der Schadenhöhe erforderlich sind und erarbeiten die Erstmaßnahmen aus den Bereichen Entsorgung und Aufräumung. Auch Schadenminderungsmaßnahmen werden von uns koordiniert. Dabei stehen wir Ihnen während der gesamten Schadenabwicklung als Ihr Ansprechpartner zur Verfügung.

Am Ende erhalten Sie unser Gutachten, das den Parteien als Abrechnungsgrundlage dient oder auch die Basis für Forderungen gegenüber Dritten bildet.

Gemeinsam mit Experten aus anderen Fachdisziplinen sichern wir jederzeit eine hochqualifizierte und wirtschaftlich effiziente Schaden- und Auftragsbearbeitung zu.

Als öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige sind wir an die Verhaltensweisen gemäß § 36 GewO sowie die Sachverständigenordnung der Industrie- und Handelskammer Hannover gebunden.