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BETRIEBS­VERLAGERUNGEN

Bei einer Betriebsunterbrechung durch Verlagerung müssen sowohl der entgangene Gewinn als auch die fortlaufenden Kosten und die weitere Schadenminderung bewertet werden.
Wir erstellen in diesen Fällen sowohl für öffentliche als auch für private Auftraggeber Gutachten anhand des gesetzlichen Entschädigungsanspruches.
Darüber hinaus erarbeiten wir Konzepte für sonstige Vermögensnachteile im Zuge von Teileingriffen und Verlagerungen.
Zudem begleiten wir die Ermittlung von Rechtsverlusten mit versierten Kooperationspartnern aus dem technischen Leistungsbereich.